Datum: 09.01.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dorfhaus Demmingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017
2 Beratung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
3 Beratung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
4 Einvernehmen zu Bauanträgen
4.1 Baugesuch Konrad Svetlana und Vadim, Hintere Gasse 1, Ballmertshofen, Umbau und Teilausbau des Dachgeschosses
4.2 Baugesuch Urban Markus,Freibergstr. 16, Tektur: Neubau einer landwirtschaftlichen Güllebiogasanlage, geänderte Ausführung der Anlage (geänderte Lage Mistlager, Gülleabfüllplatz und BHKW, geänderte Dachform BHKW Haus), Graf-Mangold-Str. 12, Eglingen
5 Bekanntgaben
5.1 Bekanntgabe Termine
5.2 Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht
6 Anfragen

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1. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 1

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Kilacsko berichtet, dass seit der Einbringung des Haushalts im Gemeinderat am 15.12.2016 bei weiteren Beratungen mit den Ortsvorstehern und in der Verwaltung verschiedene Änderungen vorgenommen wurden. Er erläutert, dass diese aus der beigefügten Anlage „960_Änderung1_vor_Klausur“ ersichtlich sind. Der gesamte Haushalt und diese vorgeschlagenen Änderungen werden an Hand des eingebrachten Verwaltungshaushalt und der Anlage Vermögenshaushalt mit Finanzplanung bis 2020  nun dem Gemeinderat vorgestellt und bei Bedarf zur Diskussion gestellt. 
1.Verwaltungshaushalt
Nachrichtenblatt (EP 0, Unterabschnitt 024, S.9/10
Nachdem in diesem Jahr beim Nachrichtenblatt ein weiterer Fehlbetrag in Höhe von 
11 798,- Euro erwartet wird, wird vorgeschlagen, die Bezugspreise auf 35,-Euro im Monat und die Anzeigenpreise auf 308,- Euro je Seite zu erhöhen.
Bürgermeister Jakl bemerkt hierzu, dass die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2010 erfolgt ist.

Gemeinderat Pappe bemängelt, dass die Kirchen und selbst Vereine außerhalb der Gemeinde Dischingen ihre Beiträge im Nachrichtenblatt unentgeltlich veröffentlichen dürfen.

Die Gemeinderäte Baum, Bäurle und Röhm sprechen sich dafür aus, künftig Gebühren für die Veröffentlichung von Kirchen- und Vereinsnachrichten zu erheben.

Der Bürgermeister bemerkt hierzu, dass die Kirchen finanziell nicht gut ausgestattet sind und die Veröffentlichung schon immer gebührenfrei war. Bei den Vereinen wird zudem auf die Länge der Texte geachtet und gegebenenfalls Berichte von der Verwaltung gekürzt.







öffentlich                                         § 1


Gemeinderat Scherer vertritt die Auffassung, dass das Nachrichtenblatt informativ für Vereine und Kirchen ist und spricht sich ebenso wie die Gemeinderäte Göttle, Kragler und Koths gegen die Festsetzung von Gebühren bei Veröffentlichungen von Vereinen und Kirchen aus. 

Anschließend schlägt Bürgermeister Jakl vor, die Bezugspreise auf 35,- Euro im Monat und die Anzeigenpreise auf 308,- Euro pro Seite zu erhöhen. Außerdem sollen die Austräger künftig 0,15,-Euro pro Nachrichtenblatt erhalten.
Dies wird mit einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen.

Öffentliche Ordnung (EP 1, Abschnitt 11, S.20)

Herr Schweda berichtet, dass im Einzelfall Biberdämme entfernt werden dürfen. Die dadurch entstehenden Kosten werden der Gemeinde jedoch nicht erstattet.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Kindergarten (EP 4 Abschnitt 4649,S.48 ff)

Bürgermeister Jakl bemerkt hierzu, dass die Ausgabe jährlich fast eine Million Euro für die Kindergärten und Schulen betragen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Städteplanung (EP 6, Abschnitt 61, S. 64)

Der Vorsitzende berichtet, dass die Bebauungspläne teilweise schon vor 15 oder 20 Jahren erstellt wurden und nicht mehr den jetzigen Anforderungen entsprechen. Das Landratsamt Heidenheim fordert deshalb einige Änderungen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.


öffentlich                                        § 1


Abfallbeseitigung, Deponie (EP 7, Ab. 72, S. 75)

Verwaltungsbeamter Schweda berichtet hierzu, dass vorgesehen ist, nur noch 4 Hackschnitzelplätze aufrecht zu erhalten. Diese sollen hergerichtet und eingezäunt werden. Somit soll auch der unerlaubten Müllablagerung eventuell durch eine Beaufsichtigung entgegengewirkt werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Versorgungsunternehmen (EP 8, Ab. 8109, S 86ff)

Bürgermeister Jakl bemerkt hierzu, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung ein ausführlicher Bericht über die Photovoltaikanlage vorgesehen ist.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

2. Vermögenshaushalt

Gemeindestraßen (EP 6, Abschnitt 63, S. 247)

Der Vorsitzende berichtet, dass es einige Interessenten für Bauplätze gibt. 
Der Gemeinderat wird sich in nächster Zeit mit der Neufestsetzung der Bauplatzpreise
beschäftigen, diese sollen ab 01.07.2017 verbindlich gelten. Die Gemeinde muss mit der Erschließung in Vorleistung gehen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.








öffentlich                                        § 1


Gemeindestraßen (EP 6, Abschnitt 63, S.248)

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Der Vorsitzende berichtet, dass es vorgesehen ist, die ursprüngliche Planung der Erschließung „Hülenfeld-Erweiterung“ in Demmingen zu ändern. Herr Kolb stellt deshalb dem Gemeinderat 3 verschiedenen Ausbauvarianten vor.

Bürgermeister Jakl erläutert hierzu, dass die Festsetzungen auf das Notwendigste beschränkt werden sollen und die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren stattfinden wird.

Nach kurzer Diskussion wird vom Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig
                                
                                beschlossen: 

Die Gemeinde Dischingen entscheidet sich für die kostengünstigste Variante C mit geschätzten Kosten von ca.930 700 Euro. 

Abschließend bemerkt Gemeindekämmerer Kilacsko, dass die Änderungen eine unwesentliche Änderung der Zuführungsrate vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt bzw. der Rücklagenentnahme bewirken.

Dokumente
Download 015-Gruppierung.pdf
Download 100-Stellenplan_gesamt.pdf
Download 501-Rücklagen.pdf
Download 600-Schulden_Gesamt.pdf
Download 803_Finanzplan_VermHH.pdf
Download 810-Nachrichtenblatt.pdf
Download 960_Änderung1_vor_Klausur.pdf.pdf
Download Grabenfeld.pdf
Download Grunderwerb Bokisch.pdf
Download Krümmefeld.pdf
Download Ludelberg.pdf
Download Spatzental neu.pdf
Download Übersichtsplan Hackerplätze.pdf

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2. Beratung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Kilacsko berichtet, dass gegenüber der Einbringung des Wirtschaftsplans in den Gemeinderat am 15.12.2016 durch die Verschiebung der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Kappelesäcker“ auf 2018 der Vermögensplan bei den Ausgaben und bei der Kreditaufnahme um jeweils 95.000 € reduziert wurde. Der geänderte Wirtschaftsplan und der Vermögensplan werden dem Gemeinderat ausführlich von Herrn Kilacsko erläutert.
Dieser hat die Änderungen einstimmig angenommen.

Dokumente
Download W10-WiPlan.pdf
Download W50-AnlagePassiva.pdf
Download W51-AnlageAktiva.pdf
Download W60-Schulden.pdf

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3. Beratung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Kilacsko berichtet, dass sich wie beim EB Wasserversorgung  durch die Verschiebung der Erschließungsmaßnahmen „Kappelesäcker“ auf 2018 Veränderungen um je 190.000 € bei den Erschließungsausgaben und der Kreditaufnahme ergeben. Der geänderte Wirtschaftsplan und der Vermögensplan werden dem Gemeinderat ausführlich von Herrn Kilacsko erläutert.
Dieser hat die Änderungen einstimmig angenommen.

Dokumente
Download W10-WiPlan.pdf
Download W50-AnlagePassiva.pdf
Download W51-AnlageAktiva.pdf
Download W60-Schulden.pdf

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4. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 4
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4.1. Baugesuch Konrad Svetlana und Vadim, Hintere Gasse 1, Ballmertshofen, Umbau und Teilausbau des Dachgeschosses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Bauherr:                        Konrad Svetlana und Vadim, Hintere Gasse 1, Ballmertshofen

Bauvorhaben:                Umbau und Teilausbau des Dachgeschosses

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 55, Hintere Gasse 1, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das vorhandene Dachgeschoss soll ca. zur Hälfte durch 
                               Errichtung neuer Räume ausgebaut werden. Hierbei soll die                                 vorhandene Spitzgaube abgebrochen werden und durch eine 
                               höhere Schleppgaube mit 10 ° DN ersetzt werden.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Konrad Svetlana und Vadim, Ballmertshofen.pdf

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4.2. Baugesuch Urban Markus,Freibergstr. 16, Tektur: Neubau einer landwirtschaftlichen Güllebiogasanlage, geänderte Ausführung der Anlage (geänderte Lage Mistlager, Gülleabfüllplatz und BHKW, geänderte Dachform BHKW Haus), Graf-Mangold-Str. 12, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 4.2

Sachverhalt

Bauherr:                        Urban Markus, Freibergstr. 16, Eglingen

Bauvorhaben:                Tektur: Neubau einer landwirtschaftlichen Güllebiogasanlage                                 

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 242, Graf-Mangold-Str. 12, Eglingen
Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei der Tekturplanung handelt es sich um die geänderte 
                               Ausführung der Anlage. Hierbei soll das Mistlager, der 
                               Gülleabfüllplatz und das BHKW mit geänderter Dachform an 
                               einer anderen Stelle positioniert werden. Das BHKW erhält ein 
                               flachgeneigtes Pultdach.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtiung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Urban Markus, Eglingen.pdf

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 5
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5.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 5.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt folgende Termine bekannt:


16.01.2017,   8.00 Uhr        Abfahrt in Nattheim zum Besuch der CMT in Stuttgart
19.01.2017, 11.00 Uhr         Besichtigung Hochbehälter Englischer Wald
19.01.2017, 19.00 Uhr        Neujahrsempfang der Gemeinde
23.01.2017, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in Dunstelkingen
17.03.2017                        Jahreshauptversammlung FFW-Gesamtwehr
02.04.2017, 11.00 Uhr        Gottesdienst anschl. FFW-Fahrzeugweihe Eglingen
08.04.2017, 10.00 Uhr        GR-Klausurtagung nichtöffentlich in Neresheim
05.05.2017, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung
27.06.2017, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung

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5.2. Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 5.2

Sachverhalt

Dirk Schabel berichtet, dass der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verabschiedet hat. Dies bedeutet, dass alle Gemeinden ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf kommunale Doppik umstellen müssen. Der Haushaltsplan als Kernstück kommunaler Finanzwirtschaft und die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung bleiben als primärer Grundsatz bestehen.
Die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung (Einzahlungen und Auszahlungen) im Haushaltsplan wird durch (Erträge und Aufwendungen) ergänzt.
Mit dem doppischen Jahresabschluss ist eine umfassende Darstellung der finanz- wirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich und besteht aus Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzrechnung (Finanzlage) und Bilanz (Vermögenslage).
Die Gliederung des Haushaltsplans, d.h. die Aufteilung in Teilhaushalte, kann von der Gemeinde individuell nach den vorgegebenen Produktbereichen des Produktplans BW oder aber nach den örtlichen Organisationsstrukturen erfolgen.

Herr Schabel erläutert, dass sich Form und Inhalt des neuen Haushaltsplans deutlich von dem bisherigen unterscheiden wird.
Es erfolgt eine vollständige Erfassung und Bewertung sämtlicher Vermögens- gegenstände im Eigentum der Gemeinde. Außerdem erfolgt eine sinnvolle Gliederung des Gesamthaushalts in Teilhaushalte.
       Die Einführung und der Übergang auf das NKHR stellt kein, allein dem Bürgermeister                      nach § 44 Abs. 2 GemO obliegendes Geschäft der laufenden Verwaltung dar. Daher ist für die Einführung des NKHR ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats erforderlich.
Inhalte des Grundsatzbeschlusses in der ersten Projektphase:
  • Grundsätzliche Entscheidung, dass das NKHR eingeführt werden soll und das Projekt ausdrücklich vom Gemeinderat unterstützt wird
  • Einführungszeitpunkt, Stichtag für die Eröffnungsbilanz
  • Auftrag an die Verwaltung, eine Projektplanung aufzustellen etc.


öffentlich                                         § 5.2


  • Bereitstellung des Projektbudgets: finanziell, personell und zeitlich
  • Darstellung der zu bildenden Teilprojekte Vermögensbewertung

Vermögensbewertung
  • Grundsätzlich: Gesetzliche Regelungen, die sich an den Vorgaben für privatwirtschaftliche Unternehmen orientieren
  • Für die Durchführung der Vermögensbewertung ist die Verwaltung zuständig.
  • Da bei der Umstellung auf das NKHR die Vermögensbewertung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Gemeinde ist, wird der Gemeinderat frühzeitig informiert und die Grundsätze der Vermögensbewertung werden eng mit dem Gemeinderat abgestimmt.
  • Abschreibungen / Nutzungsdauern
  • Ansatzwahlrechte / Wertgrenzen.

Der Gesamthaushalt der Gemeinde (Ergebnis- und Finanzhaushalt) ist in Teilhaushalte zu gliedern.
Die Untergliederung muss in mindestens zwei Teilhaushalten (z.B. Innere Verwaltung und Allgemeine Finanzwirtschaft) erfolgen.
Die grundsätzliche Bedeutung der Gliederungsart in Teilhaushalte verlangt die Organzuständigkeit des Gemeinderats. Die innere Organisation der Verwaltung, welche die Zuständigkeit des Bürgermeisters begründet, bleibt davon unberührt. 

Dokumente
Download 2017-01-03 Einführung NKHR Gemeinde Dischingen.pdf

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.01.2017 ö 6

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 14:06 Uhr