Errichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen im Landkreis Heidenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 12.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.09.2022 ö 5.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel legt dar, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.2020 darüber informiert wurde, dass der Landkreis Heidenheim beabsichtigt, im Kreisgebiet stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen zu errichten.

Die Rahmenbedingungen wurden wie folgt beziffert: Die Kosten für das Gehäuse einer ortsgebundenen Messanlage betragen je nach Standort und Erschließungsaufwand bis zu ca. 40.000,-- Euro. An diesen Kosten müssen sich die Kommunen nach der bisherigen Handhabung mit 50 % beteiligen. Die notwendige Kamera (Kosten ca. 30.000,-- Euro), die in beiden Richtungen blitzt, wird vom Landkreis Heidenheim beschafft und abwechselnd in den jeweiligen Gehäusen installiert. Die durch die Geschwindigkeitsmessanlage erworbenen Bußgeldeinnahmen sollen im vollen Umfang beim Landkreis Heidenheim verbleiben. Eine Beteiligung der Gemeinde an diesen Einnahmen war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich.

Der Gemeinderat hat nach Diskussion beschlossen, dass die Gemeinde beim Landkreis Heidenheim den Antrag auf vorerst nur eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage am Standort Ortseingang Dischingen- Fleinheimer Straße (Netto) stellt.

Mit Schreiben vom 19.07.2022 hat das Landratsamt die Gemeinde informiert, dass mit dem Ziel einer gleichmäßigen Verteilung 7 Standorte im Landkreis vorgesehen sind. Diese sollen 2022 (2 Stück), 2023 (2 Stück) und 2024 (3 Stück) realisiert werden. Die Errichtung der Anlage in der Gemeinde Dischingen ist für 2023 vorgesehen.

Datenstand vom 30.09.2022 10:29 Uhr