Rathausneubau; Bericht zum aktuellen Sachstand und weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 30.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert den unten aufgeführten Sachverhalt.

a) Historie:

31.12.2021:        Die ursprünglich geplanten Gesamtkosten zur Umsetzung der Konzeption lagen bei 5.571.000 Euro. Diese lagen auch dem Förderantrag beim Ausgleichstock zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 Euro bewilligt.

04.04.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.629.981 Euro

23.05.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.887.723 Euro. Herr Kayser hat in diesem Zusammenhang gewisse Einsparpotenziale in Höhe von 255.903 Euro ermittelt, so dass die Kostenschätzung im Mai 2022 bei 6.631.820 Euro lag. 
Nach längerer Diskussion hat der Gemeinderat dann mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde verzichtet auf die sofortige Vergabe und verlegt die Entscheidung auf den 01.10.2022. Architekt Bennet Kayser wird beauftragt, die zusätzlichen Gewerke zu bepreisen und die aktuellen Gewerke zu überprüfen.

~ 15.10.2022        Rücksprache mit Herrn Kayser: im Vergleich zur Kostenschätzung vom Mai 2022 keine wesentlichen Veränderungen bei den Kosten kein Anlass erneut im Gemeinderat über denselben Sachverhalt erneut zu beraten
Aktueller Sachstand

Der Gemeinderat hat sich in nicht-öffentlicher Sitzung am 05.12.2022 und am 04.01.2023 zum weiteren Vorgehen vorberaten. Aufgrund der o.g. Kostensteigerungen verbunden mit der jüngsten Entwicklung der Einnahmesituation (Gewerbesteuer) kann am bisherigen Konzept nicht festgehalten werden ohne dass weitere geplante Maßnahmen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.

Das städtebauliche Konzept der Gemeinde hat auch vorgesehen, dass nach dem Rathausneubau zu einem späteren Zeitpunkt das denkmalgeschützte historische Rathaus saniert werden sollte. 

Aufgrund des nach wie vor gebotenen Handlungsbedarfs hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass das Büro KAYSER Architekten aus Aalen mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden soll. Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie soll eine reduzierte Kubatur der bisherigen Planung sein unter Einbindung des historischen Rathauses.

Die Einbindung des historischen Rathauses zugunsten einer Kostenreduzierung beim Neubau hat vor allem wirtschaftliche Gründe:

  • Neubau: Förderquote effektiv 18%,
  • Sanierung: Förderquote effektiv 51% zuzüglich ggf. Denkmalschutz.

Eine Abstimmung mit dem Büro KAYSER Architekten aus Aalen hat zwischenzeitlich stattgefunden. Sie möchten das Projekt auf jeden Fall weiterhin begleiten und haben zugesagt, für das oben genannte Vorgehen ein Angebot vorzulegen.
Exkurs:
Der Erwerb des Flurstücks 77 (Marktplatz 8), die Sanierung des Gebäudes, die Erstellung eines Verbindungsbaus und die Sanierung des historischen Rathauses wurden auch in Betracht gezogen. Dies wäre aber ein neues Projekt, das mit der bisherigen Konzeption nichts gemeinsam hat. Insofern müsste nochmals „von vorne“ begonnen werden. Das wiederum würde mit Blick auf die vergaberechtlichen Kriterien bedeuten, dass erneut mit den entsprechenden Kosten für ein Vergabeverfahren zu rechnen wäre. Das Verfahren Direktbeauftragung bis zum Vorentwurf ohne Wettbewerb würde Kosten von rund 60.000 € brutto verursachen, ein Architektenwettbewerb ca. 100.000 € – 120.000 € brutto 

kosten. Zusätzlich zu bedenken wäre, dass die bewilligte Zuwendung aus dem Ausgleichstock von 845.000 € vermutlich zurück gegeben und erneut ein Antrag gestellt werden müsste. Dieser Ansatz wurde deshalb verworfen.

Die nächsten Schritte:
  • Vermessung historisches Rathaus (da Bestandsdaten unvollständig und z.B. keine Schnitte vorliegen)
  • Kontaktaufnahme mit der Denkmalschutzbehörde (Land und Landkreis)

Punkte, die zudem im weiteren Verlauf zu prüfen sind:
  • Reduzierung Stockwerke / Kubatur (Neubau)
  • Prüfung, ob Verlegung des Sitzungssaal ins EG Sinn macht
  • Prüfung, ob eine Anbindung an die Hackschnitzelheizung in der Egauhalle wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist
  • Mobile / geteilte Arbeitsplätze
  • Prüfung Raumbedarf
  • Prüfung Notwendigkeit Sitzungssaal auch für Veranstaltungszwecke
  • Prüfung Einbindung oder separates Außen-WC

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 28.02.2023 16:22 Uhr