GR 20220912 Entwidmung Baumgasse Flurstück Nr. 618 Eglingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 12.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat am 04.04.2022 beschlossen hat, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flurstück Nr. 618 in Eglingen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Diese Teilfläche ist entbehrlich, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

Mit der Einziehung verliert die Straße nun die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 15.07.2022 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen die Einziehung vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 14.04.2022 wurde darauf hingewiesen. 

Am 13.07.2022 ging ein Einspruch ein. Der Besitzer des Flurstücks Nr. 619 Gemarkung Eglingen besteht darauf, dass wenn dieser Feldweg entwidmet ist, dennoch das Überfahrtsrecht bestehen bleibt. Dieses Überfahrtsrecht betrifft nicht das Flurstück Nr. 618 Gemarkung Eglingen, sondern das angrenzende Flurstück Nr. 620. Somit ist dieser Einspruch unbeachtlich.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Teilfläche nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an den angrenzenden Grundstückseigentümer zum Bodenrichtwert zu veräußern. 

Datenstand vom 30.09.2022 10:29 Uhr